Rechtslage

Was ist ein(e) Osteopath(in)? Wer darf in Deutschland als Osteopath(in) tätig sein?

Die Osteopathie darf in Deutschland nur auf der rechtlichen Basis des Heilpraktikers oder von einem Arzt mit abgeschlossenem Medizinstudium durchgeführt werden. Dies begründet sich darin, dass sie zwar als Therapie jedoch nicht als Beruf anerkannt ist. Da der Begriff Osteopathie rechtlich nicht geschützt ist, führt dies (leider) in einigen Bereichen zu Missbrauch in der Benutzung.

Ein gut ausgebildeter Osteopath hat in der Regel auf der Basis einer abgeschlossenen medizinischen Berufsausbildung ein berufsbegleitendes Studium über 5 Jahre (oder 1350 Unterrichtsstunden) an einer qualifizierten Schule absolviert. Ein Abschluß erfolgt mit dem Bachelor of Science (BSc; internationaler akademischer Titel) und / oder der erfolgreich abgelegten Prüfung vor einer Kommission der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO). Dieser lange Zeitraum ist nötig, um sich das umfangreiche Wissen und Können anzueignen. Da in dieser Therapieform ausschließlich mit den Händen untersucht und behandelt wird, sind palpatorische (=tastende, fühlende) Fähigkeiten der Hände zu erlernen. Dies benötigt viel Zeit, Übung und Erfahrung und kann keinesfalls an wenigen Wochenendseminaren erworben werden.

Das Heilpraktikergesetz erlaubt es dem Osteopathen, Patienten ohne vorausgegangene ärztliche Konsultation zu diagnostizieren und zu behandeln. Trotzdem kann es erforderlich sein auf den Besuch des Hausarztes oder eines Facharztes hinzuweisen oder zu bestehen. Eine gute Zusammenarbeit mit Schulmedizinern erachte ich als wichtig.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker wird häufig missverstanden. Sie besagt, dass die Person eine erfolgreiche schriftliche und mündlich-praktische Prüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt hat, welche bestätigt keine Gefahr für die Volksgesundheit darzustellen. Andere alternative Therapien (wie z.B. Homöopathie, Akupunktur, etc.) sind ebenfalls langjährig erlernte Zusatzqualifikationen und daher nicht automatisch mit der Bezeichnung Heilpraktiker erworben oder mit diesem gleichzusetzen.

In Verbänden organisiert verfolgen Osteopathen deutschlandweit das Ziel einer vollständigen Anerkennung des Berufes und rechtlichen Schutz der Bezeichnung. Vereinzelte Ergebnisse dieses Bemühens in einigen Bundesländern haben noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Jedoch ist dieser dringend nötig, um einen weiteren Missbrauch der Berufs- und Therapiebezeichnung zu vermeiden.