Rechtslage

Wer darf in Deutschland als Osteopath/in tätig sein?

Die Osteopathie darf in Deutschland nur auf der rechtlichen Basis des Heilpraktikers oder von einem Arzt mit abgeschlossenem Medizinstudium durchgeführt werden, weil sie zwar als Therapieform, jedoch nicht als Beruf anerkannt ist. Der Begriff Osteopathie ist rechtlich nicht geschützt, was (leider) in einigen Bereichen zu Missbrauch in seiner Benutzung führt.

Die Ausbildung zum/r Osteopathen/in

Ein gut ausgebildeter Osteopath hat in der Regel auf der Basis einer abgeschlossenen medizinischen Berufsausbildung ein berufsbegleitendes Studium über fünf Jahre (oder 1350 Unterrichtsstunden) an einer qualifizierten Schule absolviert. Der Abschluss erfolgt mit dem Bachelor of Science (BSc; internationaler akademischer Titel) und/oder der erfolgreich abgelegten Prüfung vor einer Kommission der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO). Dieser lange Zeitraum ist nötig, um sich das umfangreiche Wissen und Können anzueignen. Da ein/e Osteopath/in ausschließlich mit den Händen untersucht und behandelt, müssen die palpatorischen (=tastende, fühlende) Fähigkeiten der Hände erlernt werden. Sich dieses Können anzueignen, erfordert viel Zeit, Übung und Erfahrung und kann keinesfalls an wenigen Wochenendseminaren erworben werden.

Was hat ein Heilpraktiker mit Osteopathie zu tun?

Das Heilpraktikergesetz erlaubt es dem Osteopathen, Patienten ohne vorausgegangene ärztliche Konsultation zu diagnostizieren und zu behandeln. Trotzdem kann es erforderlich sein, auf den Besuch des Hausarztes oder eines Facharztes hinzuweisen oder zu bestehen. Eine gute Zusammenarbeit mit Schulmedizinern erachte ich als wichtig.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker wird häufig missverstanden. Sie besagt, dass die Person eine erfolgreiche schriftliche und mündlich-praktische Prüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt hat, die bestätigt, dass der Therapeut keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Nicht mehr und nicht weniger. Andere alternative Therapien (wie z. B. Homöopathie, Akupunktur, etc.) sind ebenfalls langjährig erlernte Zusatzqualifikationen und daher nicht automatisch mit der bestandenen Heilpraktikerprüfung erworben oder mit dieser gleichzusetzen. Osteopathen/innen, die nicht gleichzeitig ein abgeschlossenes Medizinstudium haben, benötigen aber die Heilpraktikerausbildung, um überhaupt praktizieren zu dürfen (siehe Wer darf in Deutschland als Osteopath/in tätig sein?).

Osteopathieverbände

Osteopathen organisieren sich in Verbänden, um deutschlandweit eine vollständige Anerkennung des Berufes und rechtlichen Schutz der Bezeichnung zu erlangen. Denn dieser Status wäre dringend nötig, um einen Missbrauch der Berufs- und Therapiebezeichnung zu vermeiden.