Kosten

Die Abrechnung der osteopathischen Untersuchung und Behandlung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Im Allgemeinen werden diese sowohl von den privaten Krankenkassen, als auch den Beihilfestellen erstattet.

Eine Erstattung der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ist kaum mehr gegeben. Eine Liste der Kassen, welche noch Kosten erstatten, liegt bei mir in der Praxis aus. Bitte beachten Sie, dass jedoch einige Kassen als Voraussetzung ein Privatrezept vom Arzt fordern. Am besten Sie erkundigen sich bereits vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.